Vertrauenslehrer

Vertrauenslehrer im SJ 23/24

Fr. Groß

Hr. Eberle

„Die Vertrauenslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretung [z.B. den Schülerrat] bei ihrer Tätigkeit zu beraten, sie zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten sowie Konflikten zwischen Schülervertretung und Schule oder Schulaufsichtsbehörde zu beraten und zu vermitteln.“     

(vgl. Schülermitwirkungsverordnung Abschnitt 4 § 18, 2019)                                                                              

[Solltest du ein persönliches Problem haben, z.B. mit Eltern, anderen Mitschülern oder Lehrern, dann wende dich an unseren Schulsozialarbeiter Hr. Barton]

Vertrauenslehrerinnen und -lehrer werden für ein Schuljahr durch die Schülervertretung gewählt und übernehmen das Amt freiwillig. Sie sind seit mindestens zwei Jahren hauptamtlich Lehrer an der Schule. 

Im Schuljahr 23/24 begleiteten Hr. Pigorsch und Hr. Kirtschig die Schülerinnen und Schüler bei ihrer demokratischen Teilhabe am Schullalltag. Wenn Interessen der Schule/ Schulaufsichtsbehörde scheinbar mit Interessen der Schülerinnen und Schüler kollidieren, dann sind wir gefragt, um einen Konsens durch Beratung, Unterstützung oder Vermittlung zu erreichen. 

Wir werden in der Regel zu den Sitzungen des Schülerrates eingeladen um als Berater und Vermittler tätig werden zu können. Dabei können wir einen nahen Austausch zwischen Schul-/ Lehrer- und Schülerperspektive ermöglichen.

Konkret heißt das: 

Die Schülermittwirkung läuft durch drei „Gremien“: 

Schülerin -> Klasse -> Schülerrat -> Schulkonferenz

Ein Beispiel: 

Du hast als Schülerin ein Problem mit den Unterrichtszeiten und möchtest z.B., dass die Frühstückspause 10 Minuten länger ist. 

Dann solltest du das mit den Mitschülern in deiner Klasse besprechen (z.B. in der SV-Stunde eurer Klassensprecherin). 

Wenn es euch als Klasse wichtig erscheint, dann nimmt eure Klassensprecherin das Thema mit in die Sitzung des Schülerrates und meldet es vorher für die Tagesordnung an. 

Im Schülerrat wird das Thema dann mit allen Kurs- und Klassensprecherinnen besprochen, die Vertrauenslehrer können jetzt vermitteln und beraten, sollte es Probleme mit konkreten Zeitveränderungen geben und Vorschläge machen oder Gespräche mit der Schulleitung und Schülervertretung führen. 

Mit einem konkreten Plan, wie die Zeit verändert werden soll, wird dann im Schülerrat darüber abgestimmt, ob die Änderung der Pausenzeit stattfinden soll. 
Da eine Änderung dieser Zeit nicht nur Schüler betrifft, sondern auch Eltern und Lehrer, muss darüber in der Schulkonferenz mit den Vertretern aller Gruppen abgestimmt werden.
Das Ergebnis nehmen nun die Vertreter des Schülerrates mit in die Schulkonferenz (LehrerV + ElternV + SchülerV [+ SchulträgerV*]) – dort haben Sie eine Stimme – und können über die verbindliche Änderung der Unterrichtszeit abstimmen. 

(* der SchulträgerV hat nur eine Stimme z.B. bei baulichen Veränderungen der Schule)

Im Beispiel könnten die LehrerV und SchülerV dafür stimmen, die ElternV dagegen – dann wäre für die Änderung entschieden und die Frühstückspause wäre bald 10 Minuten länger.

Wir Vertrauenslehrer freuen uns auch weiterhin auf die gute Zusammenarbeit mit euch!

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