Überprüfung Masernschutz

Sehr geehrte Eltern, Personensorgeberechtigte, Schülerinnen und Schüler,

 

das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) wurde zum 1. März 2020 als Teil des IfSG in Kraft gesetzt. Ziel ist hierbei unter anderem, durch eine Impfpflicht Schulkinder wirksam vor Masern zu schützen. Wir als Schule sind gesetzlich verpflichtet, den Nachweis zum Masernschutz unserer Schüler/-innen zu prüfen. Dazu müssen alle Schüler/-innen, die am 1. März 2020 bereits in einer öffentlichen sächsischen Schule betreut wurden, spätestens bis zum 31. Juli 2022 einen Nachweis zum Masernschutz vorlegen.

 

Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 IfSG) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern gemäß § 20 Abs. 8 IfSG (zwei Masern-Impfungen),
  • ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern,
  • ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt,
  • ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben),
  • Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle, dass einer der o.g. Nachweise bereits vorgelegen hat.

Sofern Ihnen weder der Impfausweis noch eine andere Bescheinigung über die erfolgten Impfungen vorliegen, sollten Sie sich an Ihre Haus- oder Kinderärztin bzw. Ihren Haus- oder Kinderarzt wenden. Sie/er kann ggf. Impfungen nachholen oder erfolgte Impfungen auch entsprechend eintragen bzw. durchlebte Masernerkrankungen bestätigen.

Der Masernschutz wird am ersten Elternabend (ab 20. September 21) durch den Klassenlehrer überprüft. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis mit.

Elternbrief
Elternbrief_Masern.pdf
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Datenschutzhinweise
20200825-Umsetzung_des_Masernschutzgeset[...]
PDF-Dokument [190.2 KB]
Vorlage Ärztliche Bescheinigung
20200821-Umsetzung_des_Masernschutzgeset[...]
PDF-Dokument [36.3 KB]